KRIEGSVERBRECHER IM NACHKRIEGSDEUTSCHLAND
 
 
Viele Planer Organisatoren und Vollstrecker des NS-Völkermordes an Sinti oder Roma gingen in der Regel straffrei aus,wurden von der Nachkriegsjustiz nicht zur Verantwortung gezogen. Männer wie Ex Gebirgsjägeroffizier Josef Scheungraber lebten nach 1945 als geachtete Gemeindemitglieder in ihren Heimatorten. Martin Sandberger - Karl Jäger   Josef Mengele - Alois Brunner - Gestapo Chef Klaus Barbie Erich Priebke - Josef Schwammberger oder SS Standartenführer Walter Rauff entzogen sich der gerechten Strafe und Verantwortungfür ihre Verbrechen mit Hilfe bestimmter Organisationen und Fluchthelfer (Rattenlinie/Odessa). Rattenlinie...Siehe Links u.Videos...

Die Witwe des Blutrichters Roland Freisler (des Präsidenten am Volksgerichtshof/Bild unten links) bezog in der Bundesrepublik eine hohe Rente, für die Tätigkeit ihres Gatten als Jurist und Handlanger Adolf Hitlers.Ab dem Zeitpunkt 1974 war die Rente der Witwe Marion Freisler, die nach dem Kriege in München unter ihrem Mädchennamen Marion Russegger lebte vom Versorgungsamt nochmals um 400 D-Mark pro Monat erhöht worden.Wohl als Schadensausgleich dafür, das Roland Freisler nach dem Krieg »als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes tätig geworden wäre«. (Das bayerische Ministerium für Arbeit bestätigte diese Entscheidung des Versorgungsamtes). Marion Russegger verstarb 1997 und wurde in Berlin neben ihrem Mann Roland Freisler beerdigt.Erst im Todesjahr Marion Freislers 1997(!) kam es zu einer Gesetzesänderung, die besagte das fortan Personen und ihre Hinterbliebenen die während des 3.Reiches gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtstaatlichkeit verstoßen hatten künftig von einer Versorgung auszuschließen sind.Roland Freisler fällte durchschnittlich drei Todesurteile pro Tag.Zu seinen bekanntesten Prozessen gehört das Tribunal gegen die Wiederstandsgruppe Weiße Rose. In beispiellosen Prozessen wurden Mitglieder des militärischen (Operation Walküreoder zivilen Widerstandes (Kreisauer Kreis) vor dem Volksgerichtshof einzeln vorgeführt,des Hochverrats angeklagt und abgeurteilt. Roland Freisler schrie ihnen die vorher festgelegten Todesurteile förmlich ins Gesicht.  Oft wurden die Todesurteile nur wenige Stunden nach der Verkündung durch das Fallbeil oder den Strang vollstreckt. Nach einer Spiegel Meldung vom Juni 1997 waren BRD-Beamte bei ehemaligen SS-Männern oder Juristen nicht "knickerig" wen es um die Versorgung im Alter ging. Die BVG-Renten überwiesen die dafür zuständigen Versorgungsämter anstandslos quer durch die ganze Welt.Beispiel...Der Litauer Kazys Ciurinskas war 1941 als Mitglied eines Schutzmannschaft-Bataillons in Belorussland an der Erschiessung Tausender Menschen beteiligt. Seit 1949 lebte er in den USA, wo inzwischen wegen Kriegsverbrechen gegen ihn ermittelt wurde. Das Versorgungsamt Bremen überwies dem 1942 bei einer Minenexplosion verletzten Ciurinskas seit 1966 eine Opferrente von zuletzt 873 Mark monatlich.Das Auswärtige Amt galt in der Bundesrepublik lange als Hort passiven Widerstandes gegen Adolf Hitler. Diese Annahme ist nach jüngsten Erkentnissen offenbar ein Mythos.Die Studie "Das Amt" zeigt im Jahre 2010 klar und deutlich die Mitwirkung des NS-Außenministeriums am Holocaust.Entsprechende Informationen standen allerdings schon ab 1947 zur Verfüfgung.Nimmt man diese Informationen zur Kentniß, scheint es unglaubürdig, das z.B.Aussenamt-Staatssekretär Ernst v. Weizsäcker... nichts von der Wannsee-Konferenz gewusst haben soll sein Unterstaatssekretär im Außenministerium jedoch bei der betreffenden Konferenz anwesend war. Der Gesandte Albrecht v.Kessel Vertrauter Ernst v.Weizsäckers im Auswärtigen Amt sagte 1964 in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, alle höheren Beamten des Auswärtigen Amtes hätten seit 1941 gewusst "das die Juden planmäßig auf die eine oder andere Weise physisch ausgerottet werden sollten". Weizsäcker jedoch nicht? Dies ist kaum glaubhaft, zumal sein Unterstaatssekretär in einer Notiz vom 21.August 1942 bestätigt seinen Vorgesetzten über die Wannsee-Konferenz informiert zu haben.

                                                                 

Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse haben das Verdienst Fakten und Dokumente des 3.Reiches öffentlich gemacht, und zur Klärung bestimmter Fragen beigetragen zu haben. Im sogenannten Wilhelmstraßenprozess, einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse „Vereinigte Staaten gegen Weizsäcker et al.“ in dem Außenamt-Diplomaten mit Ernst von Weizsäcker an der Spitze angeklagt wurden legte die Staatsanwaltschaft Dokumente vor die bewiesen das Weizsäcker dem NS-Regime gegenüber durchaus Linientreu war. Den Entwurf des Münchner Abkommens von 1938, in dem die Tschechoslowakei zur Abtretung des Sudetenlandes gezwungen wurde, hatte Weizsäcker zusammen mit Herman Göring und Ex-Außenminister Neurath ausgearbeitet. Der entsprechende Entwurf, wurde bei den Verhandlungen von Mussolini als Vermittlungsvorschlag unterbreitet (Das Amt, S. 134). Einen Schnellbrief des Außenamtes-Judenreferenten Rademacher vom März 1942 zeichnete Ernst v.Weizsäcker wie folgt ab: "Gegen die Deportation von 6000 Juden aus Frankreich wird kein Einspruch erhoben". Weizsäcker hatte das Schreiben selbst noch korigiert und die Formel „keine Bedenken“ in „kein Einspruch“ umgewandelt (Das Amt, S. 229, 397). Im Wilhelmstraßenprozess/1948, war noch nicht bekannt, das Ernst v.Weizsäcker Berichte der Einsatzgruppen in Polen und der Sowjetunion 1941/1942 persönlich abgezeichnet hatte. Im Bericht Nr. 6 wird explizit die Liquidation von 4891 Juden erwähnt (Das Amt, S. 186 f., S. 396). Weizsäcker wußte also was vor sich ging,erfüllte aber als größeres Rädchen im Getriebe des NS-Unrechtstaates seine Funktion als Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und SS Brigadeführer. Ernst v. Weizsäcker wurde im April 1949 zu 5 Jahren Haft verurteilt,und am 16. Oktober 1950 aus dem Kriegsverbrechergfängnis Landsberg im Zuge einer allgemeinen Amnestie entlassen. Der Zeithistoriker Daniel Koerfer ist der Meinung, das die Alliierten Weizsäcker nach Abschluß des Wilhelmstraßenprozesses vermutlich hingerichtet hätten, wäre seine Abzeichnung der Einsatzgruppenberichte von 1941/1942 im entsprechenden Gerichtsverfahren bekannt geworden (Interview, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 28.11.2010). Sein Sohn Richard von Weizsäcker trat in dem Prozess Hilfsverteidiger auf, und plädierte wie damals alle Verteidiger auf die vollkommene Unwissenheit und Unschuld seines Vaters,der angeblich "Im Amt geblieben war um das Schlimmste zu verhindern". Der mitlerweile verstorbene, ehemalige Bundespräsident war der Meinung: "Das Urteil gegen seinen Vater war historisch und moralisch ungerecht". Moshe Zimmermann, Mitautor der 2010 Außenamt-Studie,wundert sich über Jahrzehntelange Ignoranz...zum Deutschlandfunk-Interview

 

  Unten Mengele-Video Der Todesengel von Auschwitz 

                                                                                   

 
SINTI UND ROMA IN DER ADENAUER-REPUBLIK
 
Nürnberger Prozesse, Kreuzverhör von Otto Ohlendorf... US-Ankläger J. Heath: ... Und was ist mit den Zigeunern? Ich glaube, Sie haben keine Vorstellung, wie viele Zigeuner Ihr Kommando umgebracht hat? Ohlendorf: Nein, das weiß ich nicht. Aus welchem Grunde töteten Sie Zigeuner? SS-Gruppenführer Otto Ohlendorfs Antwort: Es ist ebenso wie mit den Juden. Sie hatten Spionageorganisationen während des Krieges.Heath, ungläubig: Die Zigeuner hatten das? Ohlendorf: Besonders die Zigeuner. Ich möchte Sie erinnern an die ausführlichen Beschreibungen des Dreißigjährigen Krieges von Ricarda Huch und Schiller...1Die Verfolgung und Ermordung von Sinti oder Roma wurde in der bundesrepublikanischen Nachkriegsgesellschaft schlichtweg geleugnet, oder als vorbeugende Verbrechungsbekämpfung gegen (als asozial bezeichnete) Zigeuner dargestellt.Die einstigen Täter konnten ihr Karrieren ungehindert fortsetzen.SS Standartenführer Paul Werner der im Nationalsozialismus an der Planung und Deportationen tausender Sinti oder Roma beteiligt war,setzte seine Karriere bis in die 1960er Jahre hinein als Ministerialbeamter in Baden Württemberg fort.Der Leiter des Rassehygienischen Forschungsinstitutes Robert Ritter dessen Rassegutachten an mehr als 30 000 "Zigeunermischlingen" den Völkermord an Sinti oder Roma vorbereitet hatten,war nach 1945 Amtsarzt in Frankfurt a.Main und leitete dort bis zu seinem Tode 1951 die Fürsorgestelle für Gemüts und Nervenkranke.Josef Eichberger arbeitete bis 1939 in der Zigeunerzentrale und wechselte anschließend in das Reichskriminalpolizeiamt.Josef Eichberger war als Organisator wesentlich an "Zigeunertransorten" (Bild unten rechts) in KZs und Arbeitslager beteiligt.Seine Funktion bei diesen Deportationen, ist vergleichbar mit der Funktion Adolf Eichmanns bei den Judentransporten.Eichberger wurde nach dem Krieg Leiter der Landfahrerzentrale im Landeskriminalamt München. Damit wurden personelle Kontinuität und strukturelle Grundlagen der NS Zigeunerpolitik, bis Ende der 1970er Jahre ohne das geringste Unrechtbewußtsein weitergeführt. Bei der Münchner Kriminalpolizei gab es ab 1946 wieder eine Abteilung für "Zigeunerfragen". Diese Abteilung übernahm nicht nur die Akten der 1899 gegründeten "Zigeunerzentrale", sondern teilweise auch altes Personal der NS-Dikatur.Am 14. Oktober 1953 beschloss der Bayerische Landtag eine Landfahrerordnung (S.104) die sich vom "Zigeunergesetz" von 1926 kaum unterschied. Sie entsprach auch im Nachkriegsdeutschland Konrad Adenauers dem vorherrschenden Geist der Diskriminierung, der auch in einem Urteil des Bundesgerichtshof von 1956 klar zu Tage tritt: "Zigeuner neigen zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die Antriebe zur Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist." Erst 1970 wurde die entsprechende Landfahrerordnung wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben Noch 1999 wurde bekannt das die bayerische Polizei (in einer gesonderten Kartei) immer noch Daten über Sinti oder Roma gesammelt hatte, und zwar unabhängig davon ob gegen die betreffenden Personen polizeilich ermittelt wurde oder nicht.

                                                         

Juristen des Bundesgerichtshofes leugneten bis in die Siebziger Jahre des 20.Jhd.den Völkermord an Sinti oder Roma,und bezeicneten die Deportationen von Zigeunern in KZs und Arbeitslager als "Kriminalpräventive Maßnamen zur Verbrechensbekämpfung".Damit praktizierten die Juristen des höchsten deutschen Gerichtes, weiter Rassepolitik und Sprachgebrauch ihrer nationalsozialistischen Vorgänger.Amtsärzte relativierten in ihren Gutachten den Gesundheitszustand überlebender Sinti oder Roma, und Polizeibeamte setzten die systematische Erfassung u.ethnische Diskriminierung dieser Volksgruppe weiter fort.Historiker versäumten es jahrzehntelang den Völkermord an Sinti oder Roma zu thematisieren.Vergleiche mit dem Holocaust am jüdischen Volk werden von Historikern wie Eberhard Jäckel bis heute abgelehnt, in dem man die Verfolgung/Ausgrenzung von Sinti u.Roma relativiert und versucht entsprechende Vernichtungszahlen dieser Opfergruppe nach unten zu korrigieren.Während die Bundesrepublik Deutschland gegenüber überlebenden Juden das offizielle Bedauern für die Nazi-Verbrechen ausdrückte,erfuhren Sinti oder Roma lange Zeit keinerlei staatliche Anerkennung der gegen sie verübten Verbrechen."Zigeuner" verfügen über keine nennenswerte internationale Lobby,und so konnten sich tradierte Vorurteile und Ressentiments weiter ungehindert halten.

Video - Die Gestapo Hitlers schärfste Waffe  

 

                                                                   

 

Am Beispiel der Stadt  Würzburg läßt sich dokumentieren was Würzburger Bürger im 3.Reich erlebt haben.In Würzburg ist neben schriftlichen Dokumenten,eine einzigartige Fotosammlung-Staatsarchiv Würzburg überliefert die in erschütternden Bildern den Abtransport von 852 mainfränkischen Juden in die Vernichtungslager zeigt.Ein Mitarbeiter der Gestapostelle Würzburg war Kriminaloberassistent Oswald Gundelach.Gundelach begleitetete Juden-Transporte von Würzburg nach Polen (Lublin).Nach 1945 behauptete Gundelach, er habe lediglich Arbeiten verrichtet die vor 1933 und nach 1945 zu den dienstlichen Obliegenheiten der Polizei gehörten.Am 10. Oktober 1948 wurde er durch ein Gericht der USA wegen Beteiligung an der Gestapo-Jagd auf abgeschossene US-Bomberpiloten zum Tode verurteilt.Dieses Urteil, wurde jedoch wenig später in lebenslange Haft umgewandel.Bereits 1953 wurde Oswald Gundelach jedoch vorzeitig aus der Haft entlassen, wieder in den bayerischen Polizeidienst übernommen und befördert.Der im Jahre 1951 in das Grundgesetz eingefügte Artikel 131 erleichterte die Wiederanstellung von belasteten Beamten in den Staatsdienst. Als Folge dieser Entscheidung,rückten in den 50er Jahren zahlreiche ehemalige Gestapo-Mitarbeiter und belastete Juristen  wieder in Polizei und Justizapparate der Bundesrepublik nach.Am 17.Juni 1963 wurde Oswald Gundelach in den Ruhestand versetzt und von der bayerischen Staatsregierung mit folgenden Worten geehrt:"Im Namen des Freistaates Bayern spreche ich dem Polizeiobermeister a.D.Oswald Gundelach zur Vollendung einer Dienstzeit von 40 Jahren den Dank und die Anerkennung der bayerischen Staatsregierung aus." Die Zeit bei der Gestapo wurde der Rente Gundelachs voll angerechnet. Wichtige Dokumente zur Tätigkeit der Gestapo im Rheinland lagern im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf. 2
 
In keiner Behörde, wurden Strukturen Personalpolitik und Organisation des NS-Unrechtstaates so ungebrochen fortgesetzt wie bei Polizei u.Justiz.Kaum einer der Hauptverantwortlichen für den Völkermord an Sinti oder Roma war je zur Verantwortung gezogen worden.Im Gegenteil - viele Beamte die während des dritten Reiches beim Reichsicherheitshauptamt direkt an der Verfolgung und Deportation von "Zigeunern" beteiligt waren,wurden nahtlos in Dienststellen der BRD übernommen und stiegen dort weiter die Karriereleiter hinauf.Bezeichnend...die polizeiliche Neuerfassung überlebender Sinti oder Roma, wurde im LKA München mit altem Personal weiterbetrieben.Es waren die gleichen Beamten,die bis 1945 für die Deportationen von "Zigeunern" aus Bayern in die KZs und Arbeitslager zuständig gewesen waren. Hans Eller,Georg Geyer,  August Wutz und Josef Eichberger setzten unter Verwendung von altem NS-Aktenmaterial (Rassegutachten-Deportationsunterlagen und Merkmalskarteien) die erneute Sondererfassung - Diskriminierung u.Ausgrenzung fort. So betrieben die Landfahrerzentralen nicht nur eine Totalerfassung aller überlebenden Sinti oder Roma in der Bundesrepublik,sondern führten auch in ihrer polizeilichen Ausbildung und Schulung rassistisches Denken u.tradierte Vorurteile durch Vorträge so genannter "Zigeuner-Experten" aus dem ehemaligen RSHA fort.3
 
                                                             
 
 
Unten:Geheimes Staatspolizeihauptamt 
Prinz-Albrecht-Straße, Berlin 1933 
Wer von den Sinti oder Roma überlebt hatte, einen einigermassen versierten Anwalt beauftragen konnte und zwischenzeitlich nicht mit sittenwidrigen Vergleichen abgespeist worden war,hatte ab 1965 durch eine entsprechende Gesetzesänderung die erneute Möglichkeit Entschädigungsansprüche geltend zu machen.Wer sich in dieses Verfahren begab musste nicht selten (sogar als Auschwitz-Häftling) bis in die 80er Jahre hinein, mit ablehnenden Bescheiden rechnen.Zudem galten viele Sinti oder Roma im Nachkriegsdeutschland der BRD als staatenlos, weil ihnen unter Adolf Hitler die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen worden war. Erst während der 1980er Jahre bekamen die Letzten "Zigeuner" auf erheblichen Druck der Öffentlichkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurück.Eine Entschädigung, selbst bei schwersten gesundheitlichen Schäden, verwehrten die Landesentschädigungsämter den meisten der Betroffenen. Ein deutscher Innenminister begründete dieses Vorgehen 1950 damit, das „Sie nicht aus rassischen Gründen, sondern wegen ihrer asozialen und kriminellen Haltung verfolgt“ worden seien 4 . 1956 entschied der Bundesgerichtshof, die Sinti und Roma seien schon vor 1943 nur zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ inhaftiert worden, nicht aus rassischen Gründen.Dieses Urteil wurde 1963 aufgehoben, aber nicht die auf diesem Urteil beruhenden Gerichtsentscheidungen.Der Zentralrat deutscher Sinti u.Roma erreichte 1981 eine Härtefallregelung für viele Betroffene und konnte in einzelnen Fällen Wiedergutmachungszahlungen erwirken. Viele Verfahren blieben aber noch bis in die 1990er Jahre offen.Mitlerweile sind die entsprechenden Antragsteller verstorben,die entsprechenden Anträge haben sich also biologisch erledigt..Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing am 17.März 1982 eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (Bild rechts) mit dessen Vorsitzenden Romani Rose. Schmidt erkannte die aus rassischen Gründen durchgeführten Massenmorde der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma als Völkermord an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigte diese Anerkennung am 7. November 1985 (Bundestagsdebatte).Bundespräsident Roman Herzog erklärte am 16. März 1997 zur Eröffnung eines Berliner Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma: "Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet". 

Historische Einordnung 

Mit der völkerrechtlichen Anerkennung 1982, begann auch in der historischen Einordnung des Völkermordes an Sinti u.Roma ein allmähliches Umdenken. Im Historikerstreit von 1986 wurde neben der Singularität (Einzigartigkeit) der Shoah an Juden,auch der Massenmord an "Zigeunern" thematisiert 5 . Mit der Diskussion um ein Mahnmal für die unter den Nationalsozialisten verfolgten Sinti oder Roma lebte dieser Streit jedoch wieder auf. Dabei wurden immer mehr Argumente, wonach der Völkermord an Juden einzigartig war widerlegt.Bestimmte Historiker sehen den Massenmord an "Zigeunern" dennoch weiter als mit der Judenvernichtung nur bedingt vergleichbar an. Sie beziehen sich dabei nicht nur auf das Ausmaß, sondern auch auf die ideologische Vorbereitung, Planung, systematische Durchführung und das Ziel dieser Massenmorde. Der Stuttgarter Historiker Eberhard Jäckel sprach von „Legendenbildungen bezüglich der Zigeuner, die sich sehr geschickt den verfolgten Juden gleichstellen möchten“. Dem widersprach der Historiker Wolfgang Wippermann mit einer Neuveröffentlichung 2005. Auch Historiker in den USA weisen darauf hin, das die Nationalsozialisten „Zigeuner“ noch vor den Juden zur Vernichtung ausersehen, und teilweise noch rigider als diese verfolgt hatten.Darüber, welches Ergebnis dieser Diskurs hat und wie es zu bewerten ist herrscht in Deutschland bis heute keine Einigkeit. Der Politikwissenschaftler Martin Greiffenhagen bezweifelte 1993, dass „solche intellektuellen Geistesschlachten für die Bildung eines Geschichtsbewußtseins überhaupt etwas bewirken, das doch umfänglich verwurzelt sein muß“. Wenn der Historikerstreit überhaupt eine öffentliche Wirkung gehabt habe, so habe er rechtsextreme Positionen gestärkt.Der Zeithistoriker Klaus Große Kracht bestreitet, das der mit so viel Polemik und massenmedialer Aufmerksamkeit ausgetragene Historikerstreit empirische oder analytisch-reflexive Ergebnisse erbracht habe: Es handle sich um einen Konflikt innerhalb einer bestimmten Historikergeneration, die ihre verschiedenen Deutungsansätze nicht mehr fachintern hätten vereinbaren können – „vielleicht auch deshalb, weil sich in ihren eigenen Biografien Erfahrungsschichten aus der Zeit des Nationalsozialismus mit bundesrepublikanischen Karrieremustern überlagerten. 

Das BKA und seine Vergangenheit  

Die braune Vergangenheit des BKA