Ausgrenzung 18. bis 20. Jahrhundert

Sintifamilien denen der Adel kurz nach ihrer Ankunft in Mitteleuropa (Anfang des 15.Jhd.)  Sonderrechte als Gruppe eingeräumt hatte,wurden bereits Ende des 15.Jhd.in deutschsprachigen Ländern verfolgt. Mit verschiedenen Edikten gegen "Zigeuner" wird eine lange Reihe polizeilicher Maßnahmen Ende des 15.Jhd.begonnen. In mitteleuropäischen Territorien war kein Platz für abweichendes Verhalten,das relative Eigenständigkeit oder Freiheit demonstrierte. Die Vorrechte des Adels und emanzipierten Bürgertums, ihre selbstbewussten Machtansprüche traf mitteleuropäische Sinti am stärksten weil diese Volksgruppe zum Inbegriff eines unbotmäßigen Freiheitsgedankens in Literatur oder Dichtung wurde.Der „Zigeuner“ dient in vielen Edikten Adeliger Feudalherren,als negatives Bild für den realen aber nicht akzeptierten Zustand der Herrschaftslosigkeit. Die scheinbare Freiheit nicht ortsgebundener Menschen, widersprach den Vorstellung von Recht und Ordnung seit dem ausgehenden 15.Jhd. Alle Menschen sollten zu sesshaften, gehorsamen und arbeitsamen Untertanen gemacht werden.Die adeligen Landesfürsten gingen deshalb rigide gegen alle Abweichungen von politischer oder gesellschaftlicher Norm vor.Mit den Mitteln der Abschreckung und Repression sollte die Lebensform der „Zigeuner" beseitigt oder "ausgerottet,das heißt: Ihre sozialen Strukturen und Gruppenzusammenhalt zerstört werden. In vielen Fällen ist der Begriff "Ausrottung" durchaus wörtlich zu nehmen,und kann als individuelle Eliminierung verstanden werden. Staatliche Stellen schreckten sogar vor systematischen Morden nicht zurück. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurden in Schwaben, Franken, Hessen und der Pfalz insgesamt mindestens 237 "Zigeuner" hingerichtet.[Grabowski, G.:Der Staat in der Frühen Neuzeit, München 1991, S. 83] Im Jahre 1726 verordnete Kaiser Karl VI., alle männlichen Zigeuner hinzurichten und den Frauen sowie den Kindern unter 18 Jahren ein Ohr abzuschneiden. Der Stadtrat von Aachen erließ 1728 eine Verordnung, die Zigeuner zum Tode verurteilte. Darin hieß es: „Gefangene Zigeuner, ob sie sich wehren können oder nicht, sollen auf der Stelle getötet werden. Allerdings soll denjenigen, die nicht zu einem Gegenangriff ansetzen, nicht mehr als eine halbe Stunde gewährt werden, um niederzuknien und, wenn sie es wünschen, den allmächtigen Herrgott um Vergebung ihrer Sünden bitten und sich auf den Tod vorzubereiten.“[Zitiert aus Medel, M.:Absolutismus, Marburg 1986, S. 67] Der Annweiler Vogt Koch veranlasste 1760 eine „Zigeunerjagd“, wo Männer, Frauen und Kinder umgebracht, ihre Hütten geplündert und niedergebrannt wurden.[Krausnick, M. Die Zigeuner sind da. Roma und Sinti zwischen gestern und heute, Würzburg 1981, S. 18] Öffentliche Hinrichtungen von "Zigeunern"wurden bisweilen wie ein Fest gefeiert, an dem sich normale Bürger/innen berauschten. Bei einer Enthauptung von vier Zigeunern in Nürnberg 1733 errichtete ein Nürnberger Bürger 200 Erntewagen als Tribünen, und verlangte für das Mitansehen der Hinrichtung Eintrittsgeld.[Grabowski, Der Staat in der Frühen Neuzeit, a.a.O., S. 102]. Die Brandmarkung - das Einbrennen eines Zeichens oder Buchstabens auf die Haut, war eine Möglichkeit zur Kennzeichnung dieser Menschen.Ein zweites Auftreten als „Zigeuner“ in der entsprechenden Region konnte den Tod bedeuten.Zur Abschreckung wurden zudem von Gemeinden sogenannte „Zigeunerstöcke o.Pflöcke” aufgestellt.Die bedingungslose Anpassung der Minderheit an die Mehrheit, wurde erfolglos versucht. Sie mußte scheitern weil Kultur und soziales Umfeld dieser Minderheit zerstört,die entsprechenden Sinti oder Romafamilien auseinandergerissen und Muttersprache Romanes verboten wurde.


Über Zigeuner - Besonders im Königreich Preußen

Im Zuge der Aufklärung des 18. und 19. Jahrhunderts erhielten auch Sinti oder Roma als Einzelpersonen bürgerliche Rechte.Die Zahl der Edikte (Verordnungen) gegen Zigeuner nahm deshalb in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ab,dafür begann nun die systematische Erfassung dieser Menschen.Mit dem Reichsbürgergesetz aus dem Jahre 1913 setzte sich das Abstammungsprinzip durch.Für Sinti oder Roma galt nach diesem Gesetz, grundsätzlich der Geburts als Heimatort.Sinti und Roma die in deutschen Ländern geboren waren,besaßen demnach die Staatsangehörigkeit der jeweiligen deutschen Region. Mit der stärkeren Verbreitung des Herkunftsprinzips ("Blutsprinzip") wurden Juden Polen Sinti und Roma bedroht ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn sie ihren Geburtsort in einer deutschen Region nicht nachweisen konnten.Um die Zahl der sogenannten „Zigeuner" kleinzurechnen, begannen die Behörden sehr früh mit der Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen „Zigeunern". „Inländische Zigeuner" wurden innerhalb Deutschlands in ihre jeweiliges Heimatregion abgeschoben.Von Preußen nach Hessen, von Württemberg nach Bayern und so weiter. "Ausländische Zigeuner" sollten nicht in das Land gelassen, oder in das Ausland abgeschoben werden. Gegen die eingewanderten Roma wurden überall Rundschreiben formuliert, jedoch keine Gesetze erlassen so das diese Frage als Verwaltungsangelegenheit betrachtet wurde. Die deutschen Kleinstaaten suchten nach dem Scheitern dieser Zwangsmaßnahmen ihre zigeunerfeindlichen Bestimmungen zu erweitern, und polizeilichen Kontrollen zu verstärken. 


Sulzer Zigeunerliste

    Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann  (1756 – 1804)  

Einige Wissenschaftler,die sich der Aufklaerung verpflichtet sahen legten auf Grund ihrer Forschungsergebnisse schliesslich die Grundlage fuer den rassistisch motivierten Antiziganismus.Selbsternannte Zigeunerexperten begannen nun pseudowissenschaftlich ueber Sinti und Roma zu forschen und zu schreiben.Der Göttinger Professor Gottlieb Grellmann gilt im deutschen Sprachraum als der erste wissenschaftliche „Zigeunerforscher oder Zigeunerwissenschaftler“. Er forderte von den „Zigeunern“ wie andere Zigeunerforscher nach ihm, Anpassung an die zivilisierte Volksmenge mit Hilfe einer pädagogischen „Umschaffung". Eine Disziplinierung über die Erziehung.Gemeint war eigentlich die Sesshaftmachung des fahrenden Volkes."Jeder Mensch hat Anlagen und Kräfte, der Zigeuner aber eben nicht in geringster Maaße: weiß er nun nicht gehörig damit umzugehen; so lehre es ihn der Staat, und halte ihn solange im Gängelbande, bis der gewünschte Zweck erreicht ist" (Seite 185) Dieses Ziel stand im klaren Widerspruch zu den Edikten und  Ausgrenzungsmechanismen vergangener Jahrhunderte. Mit der  „Umschaffung“ sollte nicht weiter ausgegrenzt,sondern das Ziel einer vollständigen Assimiliation erreicht werden. Grellmanns Begründung des Projekts „Zigeuner-Assimilation” zielte vor allem auf ökonomischen Nutzen, und daraus resultierendem staatlichen Interesse an der geplanten Umerziehung der Sinti u.Roma. "Und nun denke man sich den Zigeuner, wenn er aufgehört hat, Zigeuner zu seyn; denke sich ihn mit seiner Fruchtbarkeit und seinen zahlreichen Nachkommen, die alle zu brauchbaren Bürgern umgeschaffen sind" (Seite 185). 

Das Projekt, das zum Teil unter Maria Theresia und Joseph II. umgesetzt werden sollte mußte schließlich am Wiederstand der Betroffenen scheitern. Das Projektziel Assimilation wurde aber auch nach dem Scheitern nicht hinterfragt, sondern die „Zigeuner“ wurden anschließend zu einem Volk von kulturloser Primitivität abgewertet. Die von Heinrich Grellmann mitbegründete Zigeunerwissenschaft glaubte im Verhalten der "Zigeuner" Anzeichen gesellschaftsgefährdender Verwahrlosung zu erkennen, und erklärte Sinti u.Roma schließlich zu „sittlichen Ungeheuern". Die Bezeichnungen, die Grellmann dabei nützte, und anschließend Eingang in das enzyklopädische Wissen über „Zigeuner“ sprich Sinti oder Roma fanden sind bösartig-diskriminierend. Das Denken von Grellmann war biologistisch, weil das unterstellte Verhalten nicht als individuelles Symptom gewertet, sondern als spezifische Eigenschaft auf eine bestimmte Gruppe umgelegt wurde. Die Grundlage für Rassismus u.Ausgrenzungspolitik späterer Forscher u.Politikergenerationen war damit gelegt. Im Originalton Grellmanns heißt es zum Beispiel: Oft schien ein Knabe […] auf dem besten Wege zur Menschwerdung zu seyn, und plötzlich brach die rohe Natur wieder hervor, er gerieth in den Rückfall und wurde mit Haut und Haar wieder Zigeuner (Die Zigeuner/S. 11).Hinsichtlich der Fakten ganz der Tradition verhaftet, in deren Erklärung freilich schon mit zeitgenössischen Umwelttheorien argumentierend, schreibt Grellmann:„Längst würden sie aufgehört haben, negerartig zu seyn, wenn sie aufgehört hätten, zigeunerisch zu leben“.Das aber sei erst der Fall, wenn „jeder Zigeuner ein Vaterland erkennen und gezwungen seyn wird, sich seiner Hände Arbeit zu nähren“(S.30).Den Hauptgrund dafür sah Grellmann im Umstand: „daß der größte Teil der Zigeuner noch ganz unbearbeitet in den Händen der rohen Natur liege, oder wenigstens kaum auf der ersten Stufe der Menschwerdung stehe beweist u.a.auch ihre häusliche Verfassung“ (S.51).

  

Grellmann - "Die Zigeuner" Dessau 1783 

(PDF Download/Bayer.Staatsbibliothek) 

Damit waren die Weichen für die weitere Konstruktion des "Zigeuners" gestellt. Richter Staatsanwälte Philosophen und Gelehrte wurden in den folgenden Jahren bei der Suche nach dem „Wesen der Zigeuner“ immer aktiver. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden veröffentlicht, gelesen und nicht zuletzt in Lexika verbreitet so das jeder wusste was ein „Zigeuner“ ist  welche Eigenschaften ein "Zigeuner" hat ohne jemals in direkten Kontakt zu Sinti oder Romafamilien getreten zu sein. Grellmann modernisierte die Konstruktion des "Zigeuners" ließ aber keinen Zweifel am primitiven Status dieses Volkes.Die Aufgaben der nächsten Förschergenerationen bestanden nun darin Grellmanns vorgegebene Thesen zu ergänzen, und Facetten des Zigeunerstereotyps zu ethnisieren (Vgl. L. Poliakov: Mythos) Sogenannte Indizien wurden zusammengetragen, mit deren Hilfe "Zigeuner" auf der angeblich untersten Stufe der Menschheitsentwicklung angesiedelt wurden.Als Jäger Sammler und Wildbeuter, untauglich zu geregelter Arbeit, von kindlichem Gemüt, ihren Begierden ergeben, durch archaische Bindungen zusammengehalten, unzivilisiert in Unterkunft, Kleidung, Ernährung und Hygiene."So werden aus den Zigeunern, die ehedem schon habituell die Arbeit geflohen haben und von faulem Wesen gezeugt haben sollen, Angehörige einer primitiven Rasse gemacht. Daß deren Ursprung in Indien liege, hilft ihnen selbst angesichts der Entwicklung des arischen Mythos nicht eben viel" (Hund/Das Zigeunergen S.88). Das Zigeunerstereotyp als Synonym vom "asozialen Bodensatz der Gesellschaft" der trotz Bemühungen staatlicher Organe nicht in ein normales Arbeitsleben zu integrieren ist.So enthält der Begriff "Zigeuner" als Konglomerat die Zusammenfassung arbeitsscheuer Vagabunden verdächtiger Herkunft, und läßt auch in seiner aufgeklärten Version keinen Zweifel am primitiven Status dieser Menschen. Das Wortfeld „Zigeuner“ trägt diesem Umstand Rechnung, in dem es unter dieser Bezeichnung einerseits ein fremdes nomadisierendes Wandervolk faßt, anderseits „zigeunern“ und „zigeunerhaft“ als nach Art und Weise der Zigeuner lebend definiert (Vgl. Th. Heinsius: Wörterbuch u. D. Sanders: Wörterbuch, jeweils s.v. Zigeuner). Im Grimmschen Wörterbuch wird eine Vielzahl entsprechender Ableitungen/Übertragungen wie: zigeunerartig, Zigeunerei, Zigeunergesindel,zigeunerhaft, zigeunerisch, Zigeunerleben, zigeunermäßig, zigeunern, Zigeunerpack,Zigeunertum, Zigeunerwesen, Zigeunerwirtschaft u.a.m. verzeichnet (Vgl. J. Grimm, W. Grimm: Wörterbuch, Sp. 1257-1272).Das es sich bei diesen Begriffen nicht um vernachlässigbare alltägliche Sprechweisen oder literarische Spielereien aus der Vergangenheit handelt, verdeutlicht amtlicher Sprachgebrauch bis in die 1970er Jahre des 20. Jahrhunderts. 

 

Ausgrenzung im demokratischen Rechtsstaat 1919 bis 1933

Die bürgerlich-demokratische Grundordnung der Weimarer Republik brachte keine rechtliche Verbesserung für die Sinti oder Roma als Volksgruppen. Sinti oder Roma lebten weiter als eigenständige Gruppen am äußersten Rand der Gesellschaft,und wurden vielfach auch als Einzelpersonen diskriminiert. Die Gesetze und Anordnungen aus der Zeit des Kaiserreichs gegen "Zigeuner" blieben auch in der Demokratie in Kraft. Gleichzeitig wurde die Ausgrenzungs - Diskriminierungs und Erfassungspolitik von den Behörden immer weiter perfektioniert. Die "Zigeunerpolitik" war aber nicht widerspruchsfrei und einheitlich repressiv, den einzelne Politiker wurden immer wieder durch einen Teil der Öffentlichkeit oder Gerichte auf die Verfassungsordnung hingewiesen. Eine Maßnahme Sinti oder Roma weiter auszugrenzen, war die systematische Erfassung der "Zigeuner", bei der das Land Bayern eine Vorreiterrolle spielte. Mit den damals neuesten Methoden der wissenschaftlichen Kriminalistik Photographie und Daktylographie wurden keine Schwerverbrecher oder Hochverräter, sondern eine Gruppe von Menschen erfasst die unabhängig von ihrem Geschlecht Familienstand sozialem Umfeld oder individuellem Alter als potentiell kriminell betrachtet wurden.  Die entsprechenden Unterlagen,wurden im 3.Reich von den Nationalsozialisten übernommen. Auch Preußen (der Regierungsbezirk Kassel) aber auch der Volksstaat Hessen verfügten 1927 die Durchführung des „Fingerabdruckverfahrens von Zigeunern”. Allein in Preußen wurden rund 17.000 Bögen zur Fingerabdrucknahme verteilt und rund 8.000 Fingerabdrücke genommen. Bis zum Jahre 1928 waren schon rund 14.000 „Zigeuner” mit Lebensdaten Lichtbildern und Fingerabdrücken erkennungsdienstlich erfasst worden.Nicht nur auf Länderebene wurde eine antiziganistische Politik verfochten, sondern auch einzelne Kommunen erhoben Ende der 1920er Jahre entsprechende Forderungen. Einschränkung der Gewerbefreiheit,Verbot des ambulanten Gewerbes ausschließlich für Sinti oder Roma/Vereinheitlichung der „Zigeunerpolitik”. Kommunale Verbände versuchten über Umfragen (1929 und 1930) ein Bedrohungsszenario zu schaffen, um Sinti oder Roma zu vertreiben oder zu internieren."  

 

Die nationalsozialistische Verfolgungspolitik

Nach der Machtübertragung auf die Nationalsozialisten im Januar 1933 strebte die NS-Regierung an, ihr Ideal einer rassistisch begründeten Volksgemeinschaft zu verwirklichen. Aus den Juden und auch aus den Sinti oder Roma machte die NS-Propaganda „Volksschädlinge oder „Untermenschen”, die es zu vertreiben, zu verjagen, letztlich zu vernichten galt. Anders als gegen die Juden konnten die Nationalsozialisten gegenüber den Sinti oder Roma zum Teil an die Gesetzgebung des Kaiserreichs und der Weimarer Republik und vor allem die polizeiliche Praxis anknüpfen und diese übernehmen. Es entsprach der nationalsozialistischen Rassepolitik, das auch Sinti oder Roma 1936 gemäß der Bestimmungen der sogenannten „Nürnberger Gesetze als "Artfremde" aus der deutschen Volksgemeinschaft ausgeschlossen wurden. In einem der maßgeblichen Kommentare zu den Gesetzen hieß es dann: „Artfremden Blutes sind in Europa regelmäßig nur Juden und Zigeuner.“ Damit war den Sinti oder Roma wie den Juden durch das sogenannte "Reichszigeunergergesetz" unter anderem auch das Wahlrecht entzogen. Gleichzeitig mit der Degradierung der Sinti oder Roma zu Bürgern zweiter Klasse wurden Ehen zwischen Mitgliedern der Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung durch das Blutschutzgesetz verboten. Die Standesbeamten wurden angewiesen, Ehen zu unterbinden, wenn sie erfuhren, dass einer der zukünftigen Ehepartner nicht „reinblütiger Deutscher” war. Wenn ein Standesbeamter nur den Verdacht hegte, dass einer der Partner „zigeunerischer” Herkunft war, konnte er die Eheschließung verzögern. Ein Mittel der Überprüfung war die Herbeibringung von Ehetauglichkeitszeugnissen, mit deren Hilfe dann die Ehebefähigung festgestellt oder im Einzelfall angefochten wurde. Als Ablehnungsgrund wurde ab dem Zeitpunkt 1935/36 die „nichtarische” Abstammung genannt.Dies war schon möglich, bevor Sinti oder Roma als Gruppe von Rassenforschern erfasst und registriert wurden. 

Hetze in der Presse 

Parallel zur kontinuierlichen Verschärfung der „Zigeunerpolitik" wurden in der weitgehend zentral gelenkten Presse Artikel veröffentlicht, die eine genetisch bedingte „Kriminalität“ der Sinti oder Roma beweisen sollten. Diese Artikel bedienten meist traditionelle antiziganistische Klischees. Besonders im ersten Halbjahr 1936 lassen sich eine Reihe von Berichten über angebliche Straftaten von „Zigeunern” oder über Verbrechen, die einzelne begangen hatten oder derer sie lediglich beschuldigt wurden, nachweisen. Zum zweiten hatten die Artikel Funktion, auf die „Fremdrassigkeit“ der Sinti oder Roma hinzuweisen. Der Wahrheitsgehalt solcher Meldungen spielte eine untergeordnete Rolle. Sinti oder Roma sollten entsprechend tradierter "Zigeunerbilder" dargestellt werden. Richtigstellungen die in der Weimarer Republik noch möglich gewesen waren, wurden nun untersagt.Die Zentralisierung der Polizei unter Führung der SS im Reichsinnenministerium betraf auch die Sinti oder Roma. Die gesetzliche Grundlage für zentralstaatliches Handeln gegen die Sinti oder Roma, ein "Reichszigeunergesetz" wurde allerdings nicht formuliert und verabschiedet, obwohl schon im März 1936 der Oberregierungsrat Karl Zindel im Reichsinnenministerium „Gedanken über den Aufbau des Reichszigeunergesetzes” formuliert hatte. Der Vorschlag beinhaltete die restlose Erfassung, die Identifizierung jedes erfassten Zigeuners und Anlage laufender Personalakten, um diese Personengruppe der ein „Wandertrieb” unterstellt wurde lückenlos überwachen, und gegebenenfalls abzuschieben.Diese Gedankengänge waren zwar durch und durch rassistisch, und lieferten das Instrumentarium zur späteren vollständigen Erfassung die als Grundlage für entsprechende Deportationen diente.Durch verschiedene Erlasse im Juni 1936 wurden nachstehende Behörden auf die Vereinheitlichung der Zigeunerpolitik hingewiesen. Durch den Erlass vom 17. Juni 1936 wurde Heinrich Himmler, Reichsführer der SS, zum Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern ernannt. Mit Himmler stand nun ein Vertreter der rassistischen Ordnungspolitik und Bevölkerungspolitik an der Spitze aller Polizeiorganisationen.  Der Übergang zu einer ausschließlich rassenpolitisch geprägten „Zigeunerpolitik” war damit vollzogen, der auf einer Beseitigung des „Lebens nach Zigeunerart”, das heißt auf die Ausschaltung eines als fremd angesehenen Verhaltens, der Beseitigung der „Zigeuner” hinauslief.Zunächst hatten die Sinti oder Roma 1937/1938 verschiedene, zum Teil noch unkoordinierte Aktionen von Polizei, Gestapo und Verwaltungsbehörden zu erleiden.Mit der Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der deutschen Polizei (Dokument oben links) wurden Sinti oder Roma, im Zeitraum vom 25. bis zum 27. Oktober 1939 durch die Ortspolizeibehörden erfasst, und am enzsprechenden Aufenthaltsort festgesetzt. Bei Zuwiderhandlungen wurde den Betroffenen die Einweisung in ein Konzentrationslager angedroht. 

                                                                          Aktion "ASR"

Hinter dem Kürzel „ASR“ verbarg sich die NS-Polizeiaktion „Arbeitsscheu Reich” bzw. „Arbeitszwang Reich”. Offiziell richteten sich die Fahndungen gegen sogenannte „Arbeitsscheue” im Sinne der nationalsozialistischen Ordnung. Das waren sowohl Menschen, die sich zum Beispiel weigerten in bestimmten Betrieben zu arbeiten als auch diejenigen, die zum Beispiel freiberuflich als Musiker, Korbmacher oder Händler tätig waren und bleiben wollten.  In diese Verfolgungsaktion 13. bis zum 18. Juni 1938 gegen diese sogenannten „Asozialen” im Rahmen der „Vorbeugenden Verbrechensbekä wurden auch Sinti oder Roma reichsweit einbezogen. Abgeschlossen werden sollte die Aktion am 18. Juni 1938. Die Verhaftung und Verschleppung von „Asozialen“ ging auf den „Grundlegenden Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Innenministeriums vom 14. Dezember 1937 zurück. Mit diesem Erlass, wurde die Vorbeugehaft für sogenannte Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher reichsweit vereinheitlicht und erweitert auf Personen, die durch ihr “Asoziales Verhalten” die Allgemeinheit gefährden würden. Ein Haftprüfungstermin war erst binnen des zweiten Haftjahres vorgesehen, danach jährlich neu und nach vier Jahren vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei vorzunehmen.Nach Himmlers Plan vom 26. Januar 1938 sollte zunächst ein „einmaliger, umfassender und überraschender Zugriff“ auf die „Arbeitsscheuen“ erfolgen. Dies seien Männer im arbeitsfähigen Alter, die zweimal einen ihnen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt oder nach kurzer Zeit aufgegeben hätten. Mit der Durchführung dieser Aktion wurde die Gestapo beauftragt, die die nötigen Informationen im Zusammenwirken mit den Arbeitsämtern besorgte.Die Durchführung der Aktion war für den März 1938 vorgesehen, wurde aber durch den Anschluss Österreichs verschoben. Die Verhaftungsaktion lief reichsweit im Zeitraum vom 21. bis 30. April ab. Insgesamt wurden dabei zwischen 1500 und 2000 männliche „Arbeitsscheue“ in das Konzentrationslager Buchenwald deportiert.Hierbei wurden mehrere Ziele der NS-Politik miteinander verknüpft: wie die Lösung des Problems des Arbeitskräftemangels, Verschärfung der Strategie gegen die sogenannten „Artfremden”, die Einschüchterung der Mehrheitsbevölkerung und die Befriedigung des Law- and Order-Gedankens.Diese Aktion, die sich auch gegen Sinti oder Roma richtete, war eine rassistisch begründete NS-Polizeiaktion, stand aber auch von ihrem Selbstverständnis noch in der Tradition der alten polizeilichen Praxis gegen Menschen, die man als „Zigeuner” betrachtete. Sie markiert einen weiteren Schritt in der Übergangsphase zur rein rassistischen Erfassungs-, Vertreibungs- und Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten nach 1938. Über 10.000 Männer, darunter eine nicht bekannte Zahl von Sinti oder Roma, wurden festgenommen und in die Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau verbracht. Manche verbleiben dort bis zur Befreiung 1945 – andere überlebten die Lagerhaft nicht.

Der Personenkreis, der im Sinne der „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ inhaftiert werden sollte, war nicht nur auf die „Arbeitsscheuen“ beschränkt, sondern wesentlich weiter gefasst. Eine Durchführungsrichtlinie der Reichskriminalpolizei vom April 1938 definierte als „asozial“ eine Person, die durch gemeinschaftswidriges Verhalten oder geringfügige, aber wiederholte Gesetzesübertretungen zeigte, das sie sich nicht in die Gemeinschaft einfügen und der „selbstverständlichen Ordnung“ eines nationalsozialistischen Staates unterwerfen wollte. Dies waren nach NS-Sprachgebrauch Landstreicher, Bettler, Prostituierte, Zigeuner und Trunksüchtige. Auch Personen mit unbehandelten Geschlechtskrankheiten wurden dazugerechnet.Spätestens mit diesen Aktionen hatte sich der Schwerpunkt der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit von der Bekämpfung politischer Gegner auf die Aussonderung von „Asozialen“ verlagert, die aufgrund vermeintlich erblicher Veranlagung zu gesellschaftlich schädlichem Verhalten neigten. Heydrich begründete die Aktion in einem Schnellbrief an die Kriminalpolizeileitstellen: Es sei nicht zu dulden, dass asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren. Wolfgang Ayaß zufolge war nicht die angebliche Gefährlichkeit des einzelnen „Asozialen“, sondern dessen Arbeitsfähigkeit das ausschlaggebende Verhaftungskriterium. In vielen Konzentrationslagern bildete die mit einem Schwarzen Winkel gekennzeichnete Häftlingsgruppe der „Asozialen“ bis Kriegsbeginn die Mehrheit. Martin Broszat weist darauf hin, dass zu dieser Zeit die SS-eigene Baustoffproduktion in und bei Konzentrationslagern einsetzte und dafür größere Häftlingskontingente benötigt wurden. Wesentlicher als die Arbeitsleistung dieser inhaftierten „Arbeitsscheuen“ dürfte jedoch der abschreckende Effekt auf andere „Arbeitsbummelanten“ gewesen sein. Im Regierungspräsidium Kassel sollten 200 Personen festgenommen werden, und diese Vorgabe wurde von den entsprechenden lokalen Polizeibehörden auch erfüllt, wie die Listen zeigen.Parallel zu den ASR-Verfolgungsaktionen versuchten sich auch einzelne NS-Politiker, durch Maßnahmen gegen Sinti und Roma zu profilieren. Der Regierungspräsident von Wiesbaden als Reichkommissar für die Westprovinzen veranlasste am 21. Juli 1938 die Abschiebung aller Sinti oder Roma aus den Gebieten westlich des Rheins.  Als Vorwand diente der alte Vorwurf der Spionage. Das Abschiebeziel war der „Osten“, das hieß auch der hessische Raum, Thüringen oder Berlin.  Mit Lastwagen wurden einige Hunderte Sinti oder Roma von Ort zu Ort verbracht, zunächst in Richtung Osten, dann von Berlin und Thüringen wieder zurück. Etwa 150 Sinti und Roma aus den westlichen Regionen Deutschlands mussten im Hersfelder Raum, in Fulda, aber auch in Frankfurt bleiben Dies war der Übergang von den sogenannten „Einzellösungen“ zu den zentral organisierten Deportationen, dessen einzelne Maßnahmen für Frankenberg nachvollziehen lassen. (DOK)Lit. 


Bildquellen von oben links nach unten: Bild 1- Auszug aus: "Hessische Chronik" von Wilhelm Schäffer, genannt Dillich, 1605- Bestand Signatur Kassel 1605/ Bildquelle 2- Edikt des Landgrafen Friedrich zur Abwehr von "Räuber- und Ziegeuner-Banden", 26. Mai 1735-Landgraf Friedrich, schwedischer König-26.05.1735-Bestand HStAM Best. 330 Rotenburg Nr. 856/ Bildquelle 3 Titelblatt des Buches von Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann: Die Zigeuner, 1783-H. G. M. Grellmann-Bestand Dessau und Leipzig 1783 /Bildquelle 4 Anlage zur Rundverfügung des Regierungspräsidenten von Kassel mit Grundsätzen zur Erteilung von Wandergewerbescheinen für Sinti und Roma, 26. Oktober 1900-Bestand HStAM Nr. 180 Hersfeld Nr. 2767/ Bildquelle 5  Auszug aus dem NACHRICHTENBLATT der Landeskriminalpolizeistelle Kassel mit dem Hinweis auf die Errichtung einer "Internationalen Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens", 30. Juli 1936-Bestand HStAM Best. 180 Marburg Nr. 4331, Bl. 203/ Bildquelle 6 - Verfügung des Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte mit einer Korrektur zur Verfügung vom 22. Mai 1936 im Rahmen der "Bekämpfung des Zigeunerunwesens", 30. Mai 1936-Bestand HStAM Best. 180 Fritzlar Nr. 1893/ Bildquelle 7-  Schreiben des Reichsführers SS an den Regierungspräsidenten in Kassel wegen der Kosten des Abschubs von Sinti und Roma, 20. Oktober 1938-Bestand HStAM Best. 180 Fritzlar Nr. 1893/ Bildquelle 8-Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an die Polizeipräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister zur Beachtung des Runderlasses des Innenministers zur Überwachung der Sinti und Roma, 23. Juni 1936-Bestand HStAM Best. 180 Fritzlar Nr. 1893